
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Unsere Leistungen, Angebote und Vetragsabschlüsse erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die AGB gelten mit Vertragsabschluss als angenommen.
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Der gesamte zu zahlende Betrag ist spätestens direkt nach dem Auftritt in bar zu entrichten. Andere Zahlungsmethoden, z.B. Überweisung, bedürfen vorheriger Absprache. Die Zahlung ist unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung. Schecks o. ä. werden von Seiten BigBeats nicht akzeptiert.
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Der Veranstalter verpflichtet sich ausdrücklich, gegenüber Dritten keinerlei Auskunft über vereinbarte Gagen oder sonstigen vertraglichen Einzelheiten zu geben, es sei denn, er wird gesetzlich dazu verpflichtet.
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BigBeats ist in der gesamten Ausgestaltung und Darbietung ihres Programms frei und nicht an Weisungen gebunden. Die Programmgestaltung liegt im Ermessen und im Rahmen des Repertoires der Band. Hinweise und Anregungen des Veranstalters oder seines Beauftragten können sich lediglich auf technische oder lokalbedingte Details beziehen. Eine vorherige Absprache des Programms im Sinne des Veranstalters ist selbstverständlich im Rahmen möglich. Ein Rügerecht bezüglich einer künstlerischen oder technisch unzureichenden Ausstattung steht dem Veranstalter nicht zu. Verspätungen, Wartezeiten und Ablaufänderungen, die von der Band nicht verschuldet werden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
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Angemessene Pausen sind in der vereinbarten Auftrittszeit enthalten und gelten als Spielzeit. Wird der Beginn verändert oder der Auftritt unterbrochen (z.B. durch Einlagen, Reden usw.), bleibt die Auftrittsdauer gleich. Die Gage bleibt unverändert.
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Bei bereits begonnen und/oder vorzeitig abgebrochenen Veranstaltungen ist die gesamte Gage vom Veranstalter zu zahlen.
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Bei Fahrtzeiten von über 1 Stunde (ab Elchingen zum Auftrittsort) hat der Veranstalter für eine angemessene Unterbringung aller Bandmitglieder (7 Einzelzimmer) zu sorgen. Die Kosten hierfür übernimmt der Veranstalter.
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Alle anfallenden Steuern, Abgaben und Gebühren der Veranstaltung trägt der Veranstalter selbstschuldnerisch. GEMA-Listen sind der Band nach der Veranstaltung vom Veranstalter zum Ausfüllen bzw. Ergänzen zu übergeben.
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Der Veranstalter versichert, dass dem Auftritt keine sonst wie gearteten Bau- oder Feuerpolizeiauflagen entgegenstehen. Sämtliche diesbezügliche Genehmigungen hat der Veranstalter auf seine Kosten einzuholen.
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Der Veranstalter gewährleistet die Sicherheit aller Bandmitglieder und deren Equipment. Sollte die Sicherheit des Equipments oder die Gesundheit der Bandmitglieder in Gefahr sein (z.B. durch Belästigung) sind diese berechtigt, den Auftritt unmittelbar abzubrechen, sollte der Veranstalter nicht umgehend entsprechende Maßnahmen ergreifen. Bei unzureichend gesicherten Bühnen trägt der Veranstalter die Kosten daraus resultierender Schäden, Folgekosten und Gewinnentgang.
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Für alle Personenschäden, Sachschäden und Diebstähle von Anbeginn des Aufbaus bis Ende des Abbaus der Veranstaltung haftet der Veranstalter. Schäden, die durch BigBeats verursacht wurden, sind innerhalb von 3 Tagen in Schriftform anzuzeigen. Nach Fristablauf können keine Schäden mehr anerkannt oder erstattet werden.
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Während der Verweildauer der Anlage und der Instrumente beim Veranstalter ist dieser für eine sichere Aufbewahrung verantwortlich und im Schadensfall haftbar. Den Musikern wird am Veranstaltungsort Platz zum Verstauen von Kabelkisten, Gitarrenkoffern, Instrumententaschen usw. zur Verfügung gestellt.
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Verträge können schriftlich und auf elektronischem Weg geschlossen werden. Grundsätzlich gilt für beide Vertragsparteien ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Der Rücktritt ist schriftlich zu bekunden und bedarf der Zustimmung der Gegenseite. Nach Ablauf dieser Frist ist die Vertragsvereinbarung rechtswirksam. Angebote sind freibleibend.
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Erfolgt ein Rücktritt vom Vertrag durch den Veranstalter, so hat der Veranstalter Stornogebühren in Höhe von 50% der vereinbarten Gage an BigBeats zu zahlen. Bei einem Rücktritt innerhalb 20 Kalendertagen vor dem geplanten Termin sind Stornogebühren in Höhe von 70% der Gage und bei 10 oder weniger Tagen vor dem Auftritt Stornogebühren in Höhe von 100% der Gage vom Veranstalter an die Band zu zahlen. Rechnungsstellung erfolgt zeitnah zur Absage und ist nicht an den geplanten/abgesagten Veranstaltungstag gebunden. Beide Vertragsparteien haben das Recht, in Ausnahmefällen einen Auftritt auch kurzfristig abzusagen, sollten sie durch widrige oder nicht vorhersehbare Umstände bzw. höhere Gewalt an der Durchführung des Auftritts bzw. der Veranstaltung gehindert werden. In diesem Fall entfällt die Stornogebühr.
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Sind einzelne Bedingungen des Vertrags anfechtbar oder unwirksam, so wird die Gültigkeit der übrigen Vertragspunkte davon nicht berührt. Streichung oder Hinzufügung einzelner Vertragspunkte ist unzulässig.
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Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
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Gerichtsstand für beide Parteien ist Ulm/Donau.
